14.01.2021

Ausfall der Generalversammlung

Lieber Schützenbruder,

 

die Jahreshauptversammlung unserer Schützenbruderschaft – geplant war Samstag, 30.01.2021 – muss wegen der aktuellen Situation ausfallen. Der geschäftsführende Vorstand hat dies beschlossen und die Versammlung soll nachgeholt werden, sobald die jetzigen Beschränkungen aufgehoben werden.

 

 

Mit Schützengruß

 

St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Helden e.V.

 

Der Vorstand

 

13.08.2020

Verschiebung der außerordentlichen Versammlung auf den 20.09.2020

Lieber Schützenbruder,

 

die geplante Versammlung am kommenden Sonntag müssen wir aus organisatorischen Gründen leider absagen. Nachholen möchten wir die Versammlung am Sonntag, 20.09.2020, wieder um 11.00 Uhr in unserer Schützenhalle. Dazu schon heute herzliche Einladung.

 

 

 

Mit Schützengruß

 

St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Helden e.V.

 

Der Vorstand

 

 

Ursprüngliche Einladung:

Alle Mitglieder sind zur außerordentlichen Versammlung am Sonntag, 16.08. um 11.00 Uhr in die Schützenhalle eingeladen. Der Zuschuss wegen der Förderung des Projektes Hallenum- und anbau ist genehmigt worden. In der Versammlung sollen jetzt die konkreten Planungen und die Finanzierung vorgestellt, beraten und beschlossen werden.

 

Ebenfalls wird noch über weitere anstehende Projekte informiert.

 

Natürlich müssen zu der Versammlung die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden. Auch muss jeder an seinen Mund- und Nasenschutz denken, der zum Betreten und Verlassen der Halle getragen werden muss.

15.01.2020

Tagesordnung zur Generalversammlung am 01.02.2020

Herzliche Einladung an alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 01.02. um 18:30 Uhr in der Schützenhalle Helden.

 

Wir freuen uns das auch in diesem Jahr um 17:00 Uhr wieder die Schützenmesse in der Heldener Kirche stattfinden wird. Auch hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.

04.11.2019

Dorfhaus-Projekt und Schützenhallen-Projekt: Gemeinsame Stellungnahme der Schützenbruderschaft und des Dorfvereins

17.09.2019

Königskompanie Helden auf Wanderschaft

Für die Königskompanie der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Helden ging es am vergangenen Samstag auf Wanderschaft in die heimischen Wälder.

Die Organisatoren freuten sich über eine mit 54 Teilnehmern sehr gut angenommene Veranstaltung. Möglicherweise lag dies am bis zum Schluss geheim

gehaltenen Zielort. Die Überraschung war groß, als sich die Türen der im vergangenen Jahr geschlossenen letzten Kneipe Heldens, dem ehemaligen

Gasthof zur Post (Metten), exklusiv für die ehemaligen Heldener Königinnen und Könige öffnete.  Bei kühlen Getränken und leckerem Essen merkte man

kaum, dass es in besagtem Gebäude heute leider keine Gastronomie mehr gibt.

01.09.2019

Helden der Nacht 2019

22.07.2019

20.07.2019

24.06.2019

Schützenfest in Helden

20.06.2019

Jubilare in 2019

Tagesordnung zur Generalversammlung am 02.02.2019 um 18:30 Uhr in der Schützenhalle

1. Eröffnung und Begrüßung

 

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

 

3. Jahresbericht von 2018

 

4. Bericht der Jungschützen von 2018

 

5. Kassenbericht von 2018

 

6. Entlastung des Vorstandes

 

7. Worte unseres Präses Michael Lütkevedder

 

8. Wahlen

 

9. Bauvorhaben Schützenhalle

 

10. Satzungsergänzung - § 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) s.u.

 

11. Ehrungen vom Königspokalschießen

 

12. Ehrungen der Mitglieder

 

13. Verschiedenes

 

Der Vorstand

 

 

 

§ 14 Datenschutzregelungen

 

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Geburtsdatum, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 

2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden sämtliche personenbezogene Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.

 

3. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Vereinsbetriebs, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen und Veranstaltungen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am "Schwarzen Brett". Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den jeweiligen Kreisschützenbund, sowie an den Sauerländer Schützenbund zum Zwecke von Ehrungen und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände - nicht zulässig.

 

4. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Vereinshomepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

5. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen des Vereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.